Wir sind Mitglied im Freihafenverbund von FSB & LMB
Das Freihafenabkommen ist tot, es lebe der Freihafen-Verbund
Die Verunsicherung im Revier war groß. Wie geht das jetzt weiter mit dem Freihafenabkommen nachdem die IGF aufgelöst wurde.
Deshalb haben sich der Landesverband Motorbootsport Bremen (LMB) und der Fachverband Segeln Bremen (FSB) zusammengesetzt und das aus IGF Zeiten bekannte FH-Abkommen auf eine neue Basis gestellt. Unter dem Namen Freihafen-Verbund (FH-Verbund) wird die Idee des FH-Abkommens weiterleben. Es gibt dafür jetzt eine kleine Satzung, in der die notwendigen Regularien geregelt sind, so dass jeder Verein über den Ablauf Bescheid weiß und es auch nachlesen kann.
Zweck des FH-Verbundes ist die Liegegeld freie Gewährung eines Liegeplatzes an den Mitgliedsvereins eigenen Steganlagen für einen Zeitraum von maximal 3 Nächten, ausgenommen Nebenkosten wie Strom und Wasser. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Schiff zur Nachtzeit bewohnt ist. Bei längerer Verweildauer als 3 Nächten, ist das Liegegeld laut Hafenordnung des Mitgliedsvereins sowie Nebenkosten wie Strom und Wasser entsprechend der Hafenordnung der Mitgliedsvereine zu entrichten.
Schiffe von Mitgliedern der Mitgliedsvereine beweisen die Mitgliedschaft im FH Verbund durch die Kennzeichnung mit einem „FH-Label“ mit entsprechender Jahreszahl seiner Gültigkeit.
Die Mitgliedsvereine im Freihafenverbund erkennt ihr an dem blauen Schild: "Wir sind Mitglied im Freihafenverbund vom FSB & LMB", dass an den Steganlagen oder Bootshäusern angebracht sein sollte.
