Anweisungen zum Kranen von Booten im SCN-W

Die Sicherheitshinweise

  • Für den gesamten Zeitraum des Kranens dürfen sich nur die Personen im Kranbereich befinden, die an dem unmittelbaren Kranvorgang beteiligt sind.
  • Andere Mitglieder, Besucher, Mitglieder die gerade nicht unmittelbar Beteiligte sind und besonders Kinder müssen sich hinter den Absperrungen (Flatterband oder Absperrgitter) aufhalten. Das gilt uneingeschränkt für den gesamten Kranvorgang. Auch der Aufenthalt in den Halleneingängen ist zu vermeiden. Die Absperrungen stellt der Verein.
  • Für alle unmittelbar Beteiligte gilt eine Helmpflicht. Das Tragen von Warnwesten  wird allen unmittelbar Beteiligten im Kranbereich empfohlen. Die notwendigen Helme und Warnwesten stellt der Verein.
  • Der Aufenthalt unter den schwebenden Booten ist nicht gestattet.
  • Alle auf dem Boden liegenden Gegenstände, die für den aktuellen Kranvorgang nicht zwingend erforderlich sind, sind aus dem Kranbereich hinter die Abstellplätze zu entfernen.
  • Alle auf den Bootsdecks liegenden Gegenstände der zu kranenden Boote, die nicht gesichert sind, sind vor dem Kranen zu entfernen oder zu sichern.
  • Alle Fender und Festmacher sind, wenn für das Kranen nicht zwingend erforderlich, vor dem Kranen im Cockpit zu verstauen bzw. dort bereit zu legen.
  • Der Aufenthalt von Personen auf den schwebenden Booten ist untersagt. Zum Übersetzen stellt der Verein das dafür notwendige Transferboot.

Die Gefährdungshaftung

  • Die Haftung des Kranführers umfasst alle mit dem Kran fest verbundenen Gerätschaften und endet vor der, von dem Verein gestellten, Traverse.
  • Die Haftung der kranenden Person umfasst alle von ihm bereitgestellten und/oder installierten Hilfsmittel. Hier ist insbesondere
  • Gerätschaften die durch die kranende Person gestellt wurden
  • der richtig Sitz der Tragegurte und deren Sicherung
  • die richtige Stellung des Traggestells
  • die Sicherung aller Gegenstände an Bord gegen Herabfallen
  • Der Verein übernimmt die Haftung für den ordnungsgemäßen Zustand aller vom Verein gestellten Gerätschaften wie Traggurte und Traggestell. Des Weiteren stellt er die notwendigen Absperrungen, Helme und Warnwesten.

Der Manöverleiter

  • Der Manöverleiter ist der einzige Beteiligte, der während des Kranens mit dem Kranführer bezüglich des Kranens kommuniziert.
  • Der Manöverleiter wird von der Kraner-Gemeinschaft bis spätestens am Morgen vor dem Kranen bestimmt und übernimmt die Einweisung des Kranführers für den gesamten Zeitraum des Kranens.
  • Der Manöverleiter kennt die üblichen Handzeichen zur Einweisung des Kranführers und stimmt sich mit dem Kranführer bezüglich des Ablaufs und Art der Anweisungen vor Beginn des Kranens ab.

Abstellplatz vorbereiten

  • Die Abstellplätze sind vor Beginn des Auskranens genau festzulegen, dabei ist auf die notwendigen Abstände der Boote und den Zugang zu den Halleneingänge zu achten.
  • Alle notwendigen Hilfsmittel (Pallung, Stützen, Sicherungsgurte u.ä.) sind hinter dem Abstellplatz (aus Sicht des Krans)
  • beim Auskranen bereitzulegen.
  • beim Einsetzten abzulegen.

Das Kranen

  • Die Reihenfolge der Kranungen wird am Morgen vor dem Kranen festgelegt und mit dem Manöverleiter abgestimmt.
  • Der Manöverleiter gibt alle Anweisungen an den Kranführer und umgekehrt.
  • Das kranende Mitglied gibt alle Anweisungen an den Manöverleiter und umgekehrt.
  • Den Anweisungen des Kranführers und/oder des Manöverleiters ist Folge zu leisten.
  • Das Traggestell (Traverse) muss in jeder Phase des Kranens nahezu horizontal hängen.
  • Der Winkel der Traggurte muss immer vom Traggestell nach außen weisen.
  • Der vordere und hintere Traggurt ist auf Höhe der Deckkante auf beiden Bootsseiten mit Sicherheitsleinen gegen das Wegrutschen nach Bug und Heck zu verbinden. Ersatzweise können die Gurte am Süllrand gesichert werden.
  • Fang- und Sicherungsleinen sind so lang zu bemessen, dass sie „so gerade nicht“ den Boden erreichen, wenn die Boote schweben. Wenn möglich, sollte je eine Leine an Bug und Heck angebracht werden.
  • Bei dem Auskranen sind alle für die Stabilität des Bootes notwendigen Stützen, Sicherungsgurte u.ä. sofort nach dem Aufsetzten der Boote an Land, vor der Demontage der Traggurte,  anzubringen.

Entsprechend werden vor dem Einsetzen der Boote alle für die Stabilität des Bootes notwenigen Stützen, Sicherungsgurte u.ä. erst nach dem ordnungsgemäßen Anlegen der Traggurte entfernt.

Bremen, 22. Februar 2022, Anlagewart